Der Elternbeirat ist ein wichtiges Gremium und für Mütter und Väter eine gute Möglichkeit, etwas in der Institution Kindertagesstätte beizutragen und sich einzubringen, „zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger“ BayKiBiG Art. 14 (1).
Die freiwillige Kandidatur für den Elternbeirat ist eine durchaus sinnvolle und sehr informative Möglichkeit, Näheres über das Gesamtunternehmen Kindertagesstätte zu erfahren und die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mitzugestalten. Im Elternbeirat wird über die verschiedensten Belange diskutiert. Die Aufgaben, welche im BayKiBiG Art. 14 geregelt sind, wären z.B.
- Information über den Haushaltsplan
- personelle Änderungen
- Planung von Informationsabenden und Familienaktionen
- Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit der Grundschule
Und viele andere Themen bieten einen besseren Einblick in den Kindergartenalltag und Zusammenhänge werden leichter erkennbar. Der Elternbeirat ist natürlich nicht nur Diskussionsforum, sondern auch immer dann aktiv, wenn es gilt etwas zu organisieren oder helfend zu unterstützen.
Elternbeiräte sind auch Ansprechpartner für alle anderen Eltern und Vermittler bzw. das Verbindungsglied zum pädagogischen Fachpersonal und dem Träger.