Anmeldung
Für eine Voranmeldung ihres Kindes (nach der Geburt) nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu uns auf und benutzen unser Anmeldeformular. Dieses finden sie ganz unten im Text oder bei den Downloads.
Nach ihrer telefonischen Kontaktaufnahme und dem Erhalten ihres Anmeldebogens, sowie der Bearbeitungsgebühr nehmen wir ihre Daten in unsere Vormerkungen auf und vereinbaren frühestens nach der Geburt ihres Kindes einen Termin für das Aufnahmegespräch.
Falls Sie die letzte Anmeldefrist verpasst haben und ihr Kind noch in diesem Betriebsjahr unsere KiTa besuchen soll, bitten wir sie telefonisch einen individuellen Anmeldetermin zu vereinbaren.
Während der Anmeldetage im Januar, müssen alle Kinder angemeldet werden, die im Laufe des kommenden Kindergartenjahres in die Kindertagesstätte aufgenommen werden sollen. Für das Betriebsjahr 2022/23 sind die Anmeldetage im Januar 2022. Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch Ihren Termin. Zu den Anmeldetagen finden Sie rechtzeitig im Memmelsdorfer Mitteilungsblatt entsprechende Informationen.
In der Krippe nehmen wir Kinder frühestens in dem Monat auf, in dem sie ein Jahr werden.
Im Kindergarten nehmen wir Kinder ab dem dritten Lebensjahr auf.
Wir bieten den Eltern drei Aufnahmezeitpunkte an: September, Januar/Februar oder auch März/April. Dadurch soll den Gruppen eine einigermaßen stabile Gruppendynamik geboten werden, welche für Stabilität, Gleichmäßigkeit und Ruhe sorgt.
Bearbeitungsgebühr
Bei der Anmeldung ist eine Gebühr von
- 20,00 € für das Anmeldeverfahren, Formulare und Bearbeitung zu entrichten.
Bringen Sie zum Anmeldegespräch bitte das
- Vorsorge- Untersuchungsheft und
- den Impfpass mit.
Wichtig!!
Ohne Maserimpfschutz dürfen wir Ihr Kind in unserer öffentlichen Einrichtung nicht betreuen.
Abmeldung/ Beendigung des Vertrages
Beendigung des Vertrages erfolgt ausschließlich über eine schriftliche Kündigung.
Jede Vertragspartei kann ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen, wobei eine Kündigung zum 31.07. eines Jahres nicht möglich ist.
Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des Betriebsjahres in die Schule aufgenommen wird.
Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 626 BGB möglich.