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Feststellung der Inzidenz/ Wechsel in die Notbetreuung

Datum:
13. Apr. 2021
Von:
MP

Die Koordinierungsgruppe Corona von Stadt und Landkreis Bamberg hat in der Sitzung ( Fr,09.04.21) für den Landkreis entschieden, dass in der kommenden Woche, 
ab Montag 12. April 2021, ein Wechsel in die Notbetreuung stattfindet.
Das bedeutet, dass ab Montag, den 12. April 2021 der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen für Kinder sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung grundsätzlich untersagt sind.
Nähere Informationen können Sie auch dem 404. Kita-Newsletter entnehmen.

Folgende Personengruppen sollen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Es wird an die Eltern appelliert, eine Notbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies unbedingt notwendig ist. Dies ist bspw. dann nicht der Fall, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld auch anderweitig sichergestellt werden kann.

Die Notbetreuung kann ferner nur dann in Anspruch genommen werden, wenn

  • das Kind keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweist,
  • das Kind nicht in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person steht bzw. seit dem Kontakt 14 Tage vergangen sind,
  • das Kind keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.

Der Rahmenhygieneplan findet auch in der Notbetreuung Anwendung.

Informationen zur Notbetreuung finden Sie hier:  https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php

In diesem Zusammenhang wird auf den Rahmen-Hygieneplan hingewiesen:

https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/rahmenhygieneplan.pdf

Bitte denken Sie daran, dass der Caterer im Notbetrieb kein Mittagessen liefert. Geben Sie Ihrem Kind bei Inanspruchnahme der Notbetreuung bitte eine Mittagsbrotzeit mit.